Sie wollen gerne wissen: welche KFZ-Versicherung macht keine Bonitätsprüfung? Um diese Frage zu beantworten: Ja Sie können trotz einer negativen SCHUFA (Auskunft) eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abschließen.

welche-kfz-versicherung-macht-keine-bonitätsprüfung

Wo bekomme ich eine KFZ-Versicherung trotz negativer SCHUFA?

Da in Deutschland der Haftpflichtschutz des Autos gesetzlich vorgeschrieben ist, spielt die SCHUFA-Abfrage in erster Linie keine Rolle bei der Versicherungsanfrage.

Im Gegensatz zur KFZ-Haftpflicht Versicherung ist der Abschluss einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung freiwillig und die Anfrage kann somit, aufgrund von einer negativen SCHUFA, von der Versicherungsgesellschaft abgelehnt werden. Grundsätzlich überprüft jeder Versicherer vor Vertragsvergabe die SCHUFA und ohne vorherige Abfrage wird es in der Regel nicht zu einem Versicherungsvertrag kommen. Das bedeutet, dass ein Versicherungsabschluss trotz negativer Bonität grundsätzlich möglich ist, die Bedingungen allerdings auf den vorgeschriebenen gesetzlichen Mindestschutz angepasst werden können.

Das heißt auch, dass beispielsweise keine Zusatzleistungen neben der Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen werden können und auch die Deckungssummen auf das gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaß beschränkt ist. Das bedeutet für den Versicherungsschutz:

  • Vermögensschäden: 500.000 Euro
  • Sachschäden: 1,12 Millionen Euro
  • Personenschäden: 7,5 Millionen Euro

Auch kann es dazu kommen, dass ein Versicherungsgunternehmen bei Personen mit einer negativen SCHUFA höhere Beiträge erheben wird. Der Grund hierfür liegt darin, dass die Unfallgefahr höher ist, da Fahrer mit einer schlechten Bonität in der Regel (statistisch gesehen) ältere Fahrzeuge nutzen und dementsprechend auch häufiger zu Unfällen kommt.  

Warum bekomme ich keine KFZ-Versicherung?

Wurde Ihr Antrag auf eine KFZ-Versicherung abgelehnt, haben Sie in der Regel dennoch die Möglichkeit zu verhandeln, da grundsätzlich ja eine Versicherungspflicht in Deutschland besteht.  Es ist beispielsweise empfehlenswert eine jährliche Zahlweise in Betracht zu ziehen, da die monatliche Zahlungsweise vom Versicherer bei einer negativen Bonitätsprüfung nicht akzeptiert werden kann- Dies kann der Versicherer sogar verlangen. Auch kann von Ihnen verlangt werden in Vorkasse zu treten.

Alternativ ist die Versicherung Ihres Autos auch über eine andere Person möglich, die beispielsweise eine bessere Bonität vorzuweisen hat. Das Auto kann als Zweitwagen versichert werden, falls die entsprechende Person bereits selbst ein Fahrzeug besitzt.

Der Vorteil dieser Variante ist auch, dass Sie hier wieder Zusatzleistungen wie zum Beispiel eine Teil- oder Vollkasko in Anspruch nehmen könnten und gegebenenfalls auch ein höherer Versicherungsschutz damit verbunden wäre.

In Ausnahmefällen kann der Versicherer Ihren Antrag allerdings auch ablehnen. Dies ist in folgenden Fällen möglich:

  • Kündigung beim selben Versicherer in der Vergangenheit:

Sofern der Versicherer in der Vergangenheit bereits eine Kündigung ausgesprochen hat (die Gründe hierfür sind vorerst zweitrangig), ist er dazu berechtigt künftige Anträge in Zukunft abzulehnen.

  • Offenbarungseid des Versicherungsnehmers:

Bei einem Offenbarungseid muss der Schuldner seine Vermögensauskunft an Eides statt versichern, das heißt deren Wahrheit und Vollständigkeit beteuern. Hat der Antragssteller einen Offenbarungseid geleistet, ist das Ausfallrisiko für den Versicherer zu groß und die Möglichkeit auf Ablehnung besteht.

  • Insolvenz des Versicherungsnehmers

Auch bei einer Privatinsolvenz des Antragsstellers, hat die Versicherungsgesellschaft die Möglichkeit auf Ablehnung. Auskunft darüber erhält der Versicherer durch eine SCHUFA-Abfrage. Auch hier ist das Ausfallrisiko für den Versicherer entsprechend hoch.

  • Schadensvergangenheit

Auch die Schadensvergangenheit kann ein Ablehnungsgrund sein. Sollten Sie in der Vergangenheit zu viele Schäden gemeldet und ggf. aus diesem Grund gekündigt worden sein, kann sich dies negativ auf einen Antrag auswirken. Auch Falschangaben können negativ gewertet werden und anschließend zu Problemen führen.

welche-kfz-versicherung-macht-keine-bonitätsprüfung
welche-kfz-versicherung-macht-keine-bonitätsprüfung
Kostenlose Kreditanfrage

Kann ich mein Auto trotz negativer SCHUFA anmelden?

Die Anmeldung eines Fahrzeugs hat mit der SCHUFA in erster Linie nichts zu tun. Grundsätzlich kann man sein Auto folglich auch trotz einer negativen Bonität anmelden. Voraussetzung hierfür ist eine bestehende Haftpflichtversicherung seines Fahrzeuges, da diese, wie im Text bereist erläutert, gesetzlich verpflichtend ist.

Unter oben genannten Punkten kann man also trotz negativer SCHUFA eine Versicherung erhalten (oder in genannten Einzelfällen eben auch nicht) und sein Auto anschließend anmelden.

Kann ich ein Auto ohne Führerschein auf mich versichern?

Eine Autoversicherung ohne im Besitz eines Führerscheins zu sein ist rechtlich möglich. Allerdings darf die entsprechende Person ohne Fahrerlaubnis das Fahrzeug selbstverständlich nicht selbst fahren, andernfalls macht er sich strafbar. Ein paar Dinge sind dennoch zu beachten:

Wenn Sie ihr Auto ohne eigenen Führerschein versichern, müssen Sie den Fahrer des Fahrzeugs nennen. Nennen Sie keinen Fahrer oder es fährt jemand das Auto, der offiziell nicht als Fahrer genannt ist und es kommt beispielsweise zu einem Unfall, kann das für Sie in dem Fall Folgen, wie Straf- oder Nachzahlungen haben.

Denn: Die Versicherungsprämie richtet sich nach der Anzahl der Berechtigten Fahrer eines Autos und fällt bei mehreren Autofahrern entsprechend höher aus. Familienangehörige können das Fahrzeug in der Regel auch fahren, hier sollten Sie am besten vorab nochmal mit der Versicherung sprechen und im Zweifelsfall nachfragen.

Kann ein PKW von einer Person versichert werden und von einer anderen Person angemeldet werden?

Wie dem Text bereits folglich zu entnehmen ist, müssen Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer nicht die selbe Person sein. Eine sogenannte abweichende Halterschaft ist beispielsweise oft in einer Eltern-Kind Konstellation zu finden.

Es gibt unterschiedliche Gründe, weshalb sich Fahrzeughalter für diesen Weg entscheiden. So ist eine abweichende Halterschaft zum Beispiel sehr attraktiv für junge Autofahrer, da diese, aufgrund einer statistisch hohen Unfallquote, von den Versicherungsgesellschaften oft in der niedrigsten Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden und somit auch teurere Beiträge anfallen.

Um diesen hohen Kosten zu entgehen, kann ein Auto über eine andere Person versichert werden. Die Person, welche im Versicherungsvertrag steht und diesen abschließt ist somit der Versicherungsnehmer und derjenige, der in den Fahrzeugpapieren namentlich genannt ist und das Auto anmeldet, ist der Fahrzeughalter.


Sollte man sich für eine abweichende Halterschaft entscheiden, ist jedoch zu beachten, dass auch hier höhere Beiträge anfallen können, da dieses Vorgehen den Versicherungen bekannt ist. In Ausnahmefällen gibt es sogar Unternehmen, die solche Verträge gar nicht erst anbieten. In diesem Fall ist auch hier ratsam sich vorher genaustens bei seinem Versicherer zu informieren.

welche KFZ-Versicherung macht keine Bonitätsprüfung? In 2 Minuten zum Ergebnis!

Was braucht man um ein Fahrzeug zu versichern?

Um sein KFZ zu versichern benötigt man einige Unterlagen bzw. Angaben, welche man dem Unternehmen bei Anfrage zukommen lassen sollte, um eine schnelle und unkomplizierte Antwort des Versicherers zu erhalten:

  • Erstzulassungsdatum
  • Amtliches Kennzeichen
  • Herstellerschlüssel- und Typschlüsselnummer (HSN/TSN)
  • Ihre Schadenfreiheitsklasse (SF)
  • Fahrzeugidentifikationsnummer und Prüfziffer (FIN), nur bei Versicherungswechsel notwendig

Diese Angaben finden Sie alle in der Zulassungsbescheinigung Teil 1(auch Fahrzeugschein genannt).

Darüber hinaus sollten Sie ebenfalls noch einige weitere Angaben bereithalten:

  • Aktuelle Bankverbindung

Nur bei Versicherungswechsel:

  • Name Ihrer aktuellen KFZ-Versicherung
  • Versicherungsnummer Ihrer aktuellen Versicherung
  • Aktueller KM-Stand

Im Großen und Ganzen ist es sinnvoll sich vorab Vergleichsangebote einzuholen und vor Allem mit der Versicherungsgesellschaft in das Gespräch zu gehen, um etwas passendes für sich zu finden. Jedes Unternehmen behandelt diverse Themen anders, somit gibt es keine Verallgemeinerung in bestimmten Bereichen. Ob mit negativer Bonität oder unterschiedlichen Fahrzeughaltern: Vergleichen Sie, suchen Sie sich Optionen und kontaktieren Sie diese bei Bedarf.